www.trekkingtour-in-nepal.de

info@trekkingtour-in-nepal.de 

www.trekkingtour-in-nepal.de

Need other language?

Visa und Gebühren

Reisetipps zu Visa und Gebühren

Reisetipps > Visa & -Gebühren

Nepal gilt als sicheres Reiseland:

Selbst als allein anreisender Frau können wir Ihnen Nepal mit gutem Gewissen als Reiseland empfehlen.... genießen Se einen unvergesslichen Traumurlaub in der phantastischen Bergwelt Nepals - Wir kümmern uns um den Rest.


Wir haben nachfolgend einige Reisetipps aufgeführt, bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da, schreiben Sie uns einfach eine Mail. Wir sind in Deutschland mit einem Bergführer vertreten, der die Situation vor Ort kennt und Ihnen alle Fragen beantworten kann. 


>>
Newsletter


Nepal Visa Informationen und Gebühren:

Reisedokumente:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:


  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

 


Anmerkungen / Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.


FÜR NEPAL | Download VISA-Formular hier (Sie benötigen Winzip? Download von hier)

Für die Einreise nach Nepal ist ein Visum erforderlich, ausgenommen (SAARC) * und chinesische Staatsangehörige. Man kann ein Visum bei der nepalesischen Botschaft oder dem Konsulat oder bei der Ankunft am Flughafen bekommen. Für die Einholung des Visums sind zwei Passfotos erforderlich. 


SAARC: (South Asian Association for Regional Cooperation)

Südasiatische Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (South Asian Association for Regional Cooperation). Sie vertritt die Mitgliedsländer Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Pakistan und Sri Lanka)


Visum:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on Arrival“) beantragt werden kann.

Aktuelle Einreise und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.


Visum vor der Einreise:

Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann. Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.


Visum bei Einreise („on Arrival“)

Das Visum bei Einreise (Visa on Arrival) wird an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40,- US-Dollar; am Flughafen ist ein Passfoto vorzulegen. Visagebühren können auch in Euro oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter zehn Jahren bezahlen keine Visumgebühr. Überprüfen Sie, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst und den aktuellen Tagesstempel aufweist, um Problemen bei der Ausreise und Strafgebühren zu vermeiden.


Verlängerung des Aufenthalts:

Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten. Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.


Überschreitung des Aufenthalts:

Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung von erteilten Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2,- US-Dollar für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3,- US-Dollar, bei mehr als 90 Tagen auf 5,- US-Dollar. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1,- US-Dollar reduziert. Im Falle der Ausübung einer auch unbezahlten Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.


Arbeitsaufnahme / Freiwilligendienst:

Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.


Minderjährige:

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für allein reisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.


Urheber:  

Reise-und Sicherheitshinweise Nepal Auswärtiges Amt, Stand 05.03.2020

Transitpassagiere erhalten für 72 Stunden ein kostenloses Transitvisum. (NEU)


Zurück

Share by: