Allgemeine Reisebedingungen von Harka Bahadur Bohara als Inhaber von Holiday Mountain Trekkingtouren und Expeditionen:
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden Reisevertrag genannt). Diese ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des §§ 651 a – y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Art. 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrags:
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebote sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar.
1.3 Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie es innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung/Zahlung annehmen.
1.4 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2. Bezahlung:
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Zugang der Reisebestätigung (Vertragsabschluss) und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht nicht mehr aus dem in Nr. 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchung ab 28 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gem. Nr. 4 zu belasten.
3. Leistungen und Leistungsänderungen vor Vertragsbeginn:
3.1 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
3.2 Uns sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder an einer Ersatzreise teilzunehmen, wenn wir Ihnen eine solche anbieten. Wenn Sie und gegenüber nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Haben wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, werden wir Ihnen den Differenzbetrag erstatten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Rücktritt vor Reisebeginn:
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleitung erwerben. Wir sind auf Ihr Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Wir haben die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von unseren Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung von Reiseleistungen festgelegt:
20% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
40% bei Rücktritt ab dem 29. bis zum 25. Tag vor Reisebeginn
50% bei Rücktritt ab dem 24. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn
60% bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn
95% bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt
4.4 Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, anstelle der der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die Entschädigung unter Berücksichtigung der uns entstandenen. Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Wenn wir infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, so leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer:
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wenn auf Ihren Wunsch – sofern dies möglich ist – dennoch eine Umbuchung vorgenommen wird, können wir bis 7 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt pro Person erheben. Dies setzt sich aus den individuellen Kosten zuzüglich einer Umbuchungsgebühr von 50,00 € zusammen. Eine spätere Umbuchung kann – sofern diese möglich ist – nur nach Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Nummer 4 genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.2 Sie können uns bis 7 Tage vor Reisebeginn durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
5.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des
Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
6.1 Wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen und spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und
höchstens sechs Tagen.
6.2. Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
6.3 Wenn wir infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, so leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung.
7. Rücktritt und Kündigung aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen:
7.1 Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
7.2 Wenn Ihr geistiger oder körperlicher Zustand Sie für die in der Reisebeschreibung genannten Anforderungen nicht gewachsen oder reiseunfähig macht oder eine Gefahr für sich oder jemand anderen darstellt, so sind wir berechtigt, Sie vom Reiseprogramm auszuschließen oder die Reise abzubrechen. Etwaige entstehende zusätzliche Kosten haben Sie zu tragen.
7.3 Im Falle der vorgenannten Gründe behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern erstatteten Beträgen.
8. Mitwirkungspflichten:
8.1 Gewährleistung
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Verlangen Sie Abhilfe, so haben wir den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sie sind verpflichtet, der Reiseleitung am Urlaubsort unverzüglich einen Reisemangel anzuzeigen. Wenn eine Reiseleitung nicht vorhanden ist, sind Sie verpflichtet, uns den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Können wir infolge der schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen, so sind Sie nicht berechtigt, Minderung nach § 651m BGB geltend zu machen oder Schadenersatz nach § 651n BGB zu verlangen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
8.2 Kündigung:
Ist die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben und wir diese haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.3 Gepäckbeschädigung, - Verlust und - Verspätung:
Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen bei Flugreisen sind von Ihnen unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Weiter ist eine Beschädigung, ein Verlust oder eine Fehlleitung von
Reisegepäck uns oder dem örtlichen Vertreter anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.4. Reiseunterlagen:
Wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Fristen erhalten haben, so müssen Sie uns hierüber informieren.
9. Haftung / Beschränkung der Haftung:
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
9.2 Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen:
9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Teil der vertraglichen Reiseleistung sind, sondern die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
10. Pass, Visa - und Gesundheitsbestimmungen:
10.1 Ausschließlich Sie sind für das Beschaffen und Mitführen notwendiger Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
11. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmen:
Wir sind laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringen Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die wahrscheinlich durchführende
Fluggesellschaft(en) zu benennen. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht, haben wir Sie entsprechend zu informieren. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft haben wir Sie unverzüglich hierüber zu informieren. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
12. Verjährung / Abtretungsverbot / anwendbares Recht / Gerichtsstand:
12.1 Ihre Ansprüche nach § 651i Absatz 3 BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
12.2 Ohne unsere Zustimmung können Sie gegen uns gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen.
12.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.4 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.
12.5 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgeblich, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich.
13. Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Wir nehmen derzeit nicht an eine Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14. Veranstalter: Harka Bahadur Bohara / Inhaber
Holiday Mountain Trekkingtouren & Expeditionen
Friedrich-Bauer-Straße 4a
91058 Erlangen, Deutschland (Germany)
Telefon: +49 (0) 9131 406 9270
Mobile: +49 (0) 152 22 656 169
E-Mail: info@trekkingtour-in-nepal.de
Website: www.trekkingtour-in-nepal.de
Stand 2023/2024
Copyright 2021/2022, Harka Bahadur Bohara, Erlangen / Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt / Keine Verwendung oder Speicherung dieses Textes ohne schriftliche Genehmigung.
Trekking in Nepal
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Copyright-Hinweis: Sämtlliche Beschreibungen, Karten, Fotos, Logos, Tourenangaben sind urheberrechtlich geschützt.
Keine Verwendung oder Speicherung ohne schriftliche Genehmigung.
Trekking ist "Wandern über Berg und Tal" auf erprobten und angelegten Wegen, oder auch auf Pfaden etwas abseits des Trubels, insbesondere auf unseren beliebten "Less-touristic Treks". Es reihen sich also Auf- und Abstiege aneinander, im Durchschnitt in 5 bis 7 Stunden pro Tag, d.h. etwa 9 bis 14 km. Begleitet werden Sie von Ihrem Guide, je nach Tour auch von Trägern, einem Koch und ggf. zusätzlichen Packtieren.
Alle unsere Gipfelbesteigungen sind von der Nepal Mountaineering Association genehmigt, und sind ein wahres Bergsteigererlebnis. Einige dieser Trekking-Gipfel sind Bergwanderungen, andere sind bergsteigertechnisch anspruchsvoll. Mit einer guten Auswahl Ihrer Tour(en), passend zu Wünschen und Fähigkeiten, ist ein wunderbarer Urlaub in Nepal für Sie garantiert.
Durch den glücklichen Umstand, dass der Inhaber dieser Nepal-Reiseagentur selbst aus dem Himalaya stammt und Bergführer ist, bieten wir sog. "Less-touristy Touren" an, die in einem besonders engen Kontakt zu den Einheimischen und ihrem Leben stattfinden. Sie übernachten beispielsweise auch in Häusern der Einheimischen oder nehmen an gemeinsamen Mahlzeiten teil. Erleben Sie Nepal bei uns hautnah!
Wir unterstützen Projekte in besuchten Dörfern, Einrichtungen und Regionen.
Ein Beispiel ist die in Barekot erbaute Schule. Erstmals erhalten viele Kinder aus dem ganzen Tal eine höhere Bildung. Einrichtungen wie diese liegen oft lange Fußmärsche von den Dörfern entfernt, oder sie existieren bisher gar nicht.
Möchten Sie mithelfen solche Barrieren abzubauen? Wir freuen uns über jede Spende und überbringen diese den Empfängern ohne zusätzliche Kosten.
Sightseeing können Sie als komplette Reisen buchen, als kurze Tagesausflüge, die vor oder nach anderen Touren eingeplant stattfinden können, oder als mehrtägige Touren. Auch gezielt zu bestimmten Themen wie zum Beispiel zu Buddhismus oder Kultur.
Wir beraten Sie im Vorfeld zu den sich bietenden Möglichkeiten. Diese Touren sind sehr leicht, da körperlich nicht anstrengend. Sie eignen sich auch für die ganze Familie oder ältere Reisende.
Weitere Fotos finden Sie in unserer Galerie ...
Nepal ist ein Haupt- und Lieblingsziel für Bergsteiger aus allen Erdteilen. In Nepal liegen die 8 höchsten Berge der 14 höchsten der Welt. Allen voran mit 8.848 m der Mt. Everest. Insgesamt
bieten sich Ihnen über 400 verschiedene Touren und Expeditionen - Das verspricht ganz sicher unvergessliche Reiseerlebnisse.
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Die meisten Trekking-Gipfel sind bis zum Basislager leicht erreichbar, was bedeutet: Wer zwar keine Gipfelbesteigung selbst anstrebt, der kann dennoch mit einem der Basislager-Treks in die allernächste Nähe seines Traumgipfels gelangen und die dort einzigartige Atmosphäre erleben.
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